Allgemeine Informationen zur Aufenthaltserlaubnis

Die Gewährleistung einer parallelen Anwendung nationaler und internationaler Rechtsvorschriften ist wichtig, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und ein menschenwürdiges System zu schaffen. In diesem Rahmen haben Ausländer, die sich in unserem Land aufhalten, verschiedene Rechte und Pflichten. Aufenthaltserlaubnisse schaffen innerhalb dieses Rahmens eine rechtliche Grundlage für den Aufenthalt von Ausländern in der Türkei.

Gemäß dem Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (YUKK) bezeichnet eine Aufenthaltserlaubnis ein Dokument, das Ausländern zum Aufenthalt in der Türkei erteilt wird. Dieses von den zuständigen Behörden ausgestellte Dokument gewährt dem Ausländer für einen bestimmten Zeitraum und an einem bestimmten Ort das Recht, in unserem Land zu leben. Die Aufenthaltserlaubnis, die für die Gewährleistung und den Schutz der öffentlichen Ordnung von Bedeutung ist, wird erteilt, wenn der Ausländer einen Antrag stellt, die erforderlichen Unterlagen einreicht und die Voraussetzungen für die beantragte Art der Aufenthaltserlaubnis erfüllt.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Dokument, das Ausländern erteilt wird, die in der Türkei bleiben möchten. Ausländer, die länger als die durch ihr Visum oder ihre Visumbefreiung gewährte Aufenthaltsdauer oder länger als 90 Tage in der Türkei bleiben möchten, sind verpflichtet, über das e-İkamet-System einen Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis zu stellen, deren Voraussetzungen sie nach eigener Einschätzung erfüllen.

Ausländer, die ihren Antrag abgeschlossen haben, müssen am vom System festgelegten Termin bei der Provinz- bzw. Bezirksdirektion für Migrationsverwaltung in der Provinz erscheinen, in der sie leben möchten. Ausländer, die ohne einen gültigen Grund am Termin nicht bei der Provinz-/Bezirksdirektion für Migrationsverwaltung erscheinen, gelten als Personen, die keinen Antrag gestellt haben. Zur Feststellung eines gültigen Grundes kann die Verwaltung bestimmte Informationen und Unterlagen anfordern. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis werden grundsätzlich nach demselben Verfahren gestellt.

Kommunikationszentrum für Ausländer (YİMER)

Ausländer können detaillierte Informationen zu Aufenthaltserlaubnissen beim Kommunikationszentrum für Ausländer (YİMER) unter der Telefonnummer 157 innerhalb der Türkei und unter +90 312 157 11 22 aus dem Ausland erhalten.